Namensführung nach chilenischem Recht
Der vollständige Familienname eines chilenischen Staatsbürgers setzt sich aus zwei Namen zusammen. Der erste Name („Primer apellido“) ist der erste Teil des Familiennamens des Vaters, der zweite Name („Segundo apellido“) der erste Teil des Familiennamens der Mutter.
Diese beiden Namensteile werden ohne Bindestrich geschrieben, stellen also keinen Doppelnamen dar. Die jeweiligen zweiten Familiennamen der Eltern finden sich im neuen Familiennamen der Kinder nicht wieder (Beispiel 1).
Beide Ehepartner behalten ihre vor der Eheschließung geführten Familiennamen, d. h. es gibt keinen gemeinsamen Familiennamen der Eheleute (Gesetz Nr 4808 über Standesamtliche Richtlinie von 1930 und Dekret mit Gesetzeskraft Nr 2128 über Berufsrechtliche Regeln des Standesamtes).
Um dennoch den Stand der Verehelichung einer Frau zu kennzeichnen, ist es im Sprachgebrauch üblich, dem Familiennamen der Ehefrau den ersten Teilnamen de Ehemannes mit der Präposition „de“ anzuhängen. Dieser Zusatz ist jedoch kein amtlicher Namensbestandteil (Beispiel 2).
- Beispiel:
Familiennamen des Vaters: PEREZ González
Familiennamen der Mutter: DUARTE Martinez
Familiennamen der Kinder: PEREZ DUARTE - Beispiel:
Familiennamen der Ehefrau: Duarte Martinez
Neuer Familienname: Duarte de Pérez