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Verzicht auf die chilenische Staatsangehörigkeit

In Übereinstimmung mit dem Gesetz Nr. 20.050, veröffentlicht im Gesetzblatt vom 26. August 2005, wurde § 11 Nr. 1 der Politischen Verfassung der Republik Chile bezüglich der Gründe für den Verlust der chilenischen Staatsangehörigkeit geändert.

Verlust der chilenischen Staatsangehörigkeit:

Durch freiwilligen Verzicht, wenn zuvor eine ausländische Staatsangehörigkeit angenommen wurde. Wenn Sie sich im Ausland aufhalten, so ist dieser Verzicht vor dem zuständigen chilenischen Konsulat zu erklären (nach Vereinbarung eines Termins).Durch Erlass, wenn ein chilenischer Staatsbürger während eines Krieges für Feinde Chiles oder seiner Verbündeten Dienst an der Waffe leistet. Durch Widerruf der Einbürgerungsurkunde.Per Gesetz, das die Verleihung der chilenischen Staatsbürgerschaft aufgrund besonderer Verdienste aufhebt.

Minderjährige können ihre Staatsangehörigkeit nicht aufgeben, da sie nicht die Rechtsfähigkeit besitzen, den Verzicht wirksam zu machen, ebensowenig ihre Eltern oder gesetzliche Vertreter.

VERFAHREN FÜR DEN VERZICHT AUF DIE CHILENISCHE STAATSBÜRGERSCHAFT:

1-    Bitte vereinbaren Sie einen Termin in dem für Sie zuständigen Konsulat per E-Mail und fügen Sie die angeforderten Unterlagen als PDF bei.

2-    Zum Termin sind mitzubringen:

  • Einbürgerungsurkunde im Original und mit Apostille, bei deutschen zuständigen Behörden erhältlich.
  • Die Einbürgerungsurkunde muss übersetzt werden, dafür haben Sie zwei Möglichkeiten zum einen eine offizielle Übersetzung mit Apostille (private Angelegenheit) zum anderen eine nicht offizielle Übersetzung durch das Konsulat (Kostenpflichtig)
  • Chilenischer Reisepass und Personalausweis
  • Deutscher Reisepass und Personalausweis.
  • Geburtsurkunde
  • Brief an den Konsul, aus dem die Gründe für den Verzicht auf die chilenische Staatsangehörigkeit hervorgehen.

3-    Dieses Verfahren ist kostenfrei.

Das Dokument des Verzichts wird im Original nach Chile gesandt. Es wird eine einfache Kopie des Antrages auf Verzicht der chilenischen Staatsangehörigkeit überreicht.

 

WIEDERERLANGUNG DER CHILENISCHEN STAATSANGEHÖRIGKEIT

Nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen kann die chilenische Staatsangehörigkeit jederzeit wiedererlangt werden. Dieses Verfahren ist ebenfalls kostenlos und kann in jedem Büro des Standesamtes oder in den chilenischen Konsulaten im Ausland durchgeführt werden. Das Verfahren ist kostenlos und besteht in der Löschung des Verzichtsvermerks in der Geburtsurkunde der betroffenen Person.

Um dieses Verfahren durchzuführen, muss der Antragsteller einen chilenischen Ausweis vorlegen und ein Formular ausfüllen, das an die zuständigen Behörden in Chile geschickt wird.

Eine Ausnahme sind die Personen, die ihre chilenische Staatsangehörigkeit nach dem Inkrafttreten des Gesetzes Nr. 20.050 am 26. August 2005 verloren haben, d.h. sie können gemäß Artikel 11 nur per Gesetz wieder eingebürgert werden.