Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung
VERLÄNGERUNG VON UNBEFRISTETEN AUFENTHALTSGENEHMIGUNGEN FÜR NICHT-CHILENISCHE STAATSBÜRGER
Die Verlängerung muss innerhalb von zwei Jahren nach der letzten Ausreise aus Chile beantragt werden.
Sie können eine Verlängerung beim für Ihren Wohnort zuständigen chilenischen Konsul innerhalb von 60 Tagen vor Ablauf der zwei Jahre außerhalb Chiles beantragen.
Eine Verlängerung der unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung kann nur einmal für zwei Jahre gewährt werden.
Die Aufenthaltsgenehmigung erlischt automatisch, wenn ihr Inhaber sich für die Dauer von mehr als zwei Jahren ununterbrochen außerhalb von Chile aufhält.
VORAUSSETZUNGEN:
Übersendung der folgenden Information in gescannter Form an die Emailadresse des für den Wohnort zuständigen Konsulat:
- Pass, aus dem der Stempel der letzten Ausreise aus Chile hervorgeht (nicht älter als 2 Jahre).
- Gültiger Ausweis oder Pass (falls nicht übereinstimmend mit Punkt 1.).
- Chilenische Aufenthaltsgenehmigung.
- Chilenischer Personalausweis für Ausländer (cédula de identidad para extranjeros).
Nach Übersendung der nötigen Unterlagen ist mit dem Konsulat per E-Mail ein Termin zu vereinbaren,
Zu dem Termin bringen Sie bitte alle ORIGINAL Unterlagen und Zahlungsnachweis mit.
