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Laissez-passer

Dieses Dokument wird ausschließlich für Reisen nach Chile für chilenische Staatsbürger ausgestellt, die über keine gültigen Reisedokumente verfügen, weil diese abhanden kamen, beschädigt oder gestohlen wurden bzw. der Ausweis abgelaufen ist, dessen Gültigkeit jedoch von den Transitstaaten gefordert wird.

Der Laissez-passer berechtigt seinen Inhaber zur einmaligen Einreise und hat eine Gültigkeit von höchstens 10 Tagen.

Nächste Schritte:

  1. Im Falle des Verlustes oder Diebstahls des Reisepasses ist dieser bei der Polizei anzuzeigen, die um die Ausstellung einer Verlust- oder Diebstahlsanzeige zu ersuchen ist.
  2. Vereinbarung eines Termins, Erfragen der Höhe der Gebühr für die Ausstellung eines Laissez-passer und der Kontoverbindung des zuständigen Konsulats für die Zahlung der Gebühr.
  3. Zu dem Termin im Konsulat sind die Verlust- bzw. Diebstahlsanzeige der Polizei, ein frontales Passfoto in Farbe (nicht notwendigerweise ein biometrisches Foto) und der Zahlungsnachweis mitzubringen.