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Eintragung des verstorbenen ausländischen Partners

Gerichtet an die Personen deren Eheschließung im Einwohnermelde- und Standesamt Servicio de Registro Civil de Chile registriert ist.

Verfahren:

Die Eintragung muss direkt beim Einwohnermelde- und Standesamt Servicio de Registro Civil de Chile, Huérfanos N° 1570, 2. Etage, Santiago de Chile, beantragt werden.

Es muss die Internationale Sterbeurkunde im Original, mit vorherige Beglaubigung durch das Konsulat von Chile (siehe Information über Legalizationen), vergelegt werden.

Dieses Verfahren kann auch von einem Familienmitglied oder einer Dritten Person im Einwohnermelde- und Standesamt Servicio de Registro Civil de Chile beantragt werden.