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Eintragung einer Eheschließung

  1. Die Eintragungen werden normalerweise im Heiratsland vorgenommen. Dennoch können die Konsulate von Chile in Deutschland Eintragungen von Eheschließungen vornehmen, wenn die Heiratsurkunde International -oder ins Spanisch übersetzt- und mit Apostille ist.
  2. Wenigstens einer der Ehepartner hat die chilenische Staatsangehörigkeit.
  3. Bei der Eintragung wird über eine Option der Güterstandsregelung entschieden: Gütergemeinschaft, Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung. Wenn keine Option angegeben wird, wird von einer Gütertrennung ausgegangen.
    Weitere Informationen zur Güterstandsregelung finden sich auf der Internetseite der Bibliothek des Nationalkongresses von Chile: http://www.bcn.cl/guias/regimen-patrimonial-matrimonio
  4. Wenn für die Eintragung der Eheschließung beide Ehepartner erscheinen, kann eine der drei Güterstandsregelungen angegeben werden. Wenn jedoch nur der/die Ehepartner/in mit chilenischer Staatsangehörigkeit zur Eintragung der Eheschließung erscheint, so wird automatisch eine Gütertrennung festgelegt, die unumkehrbar ist (d. h., dass später keine andere Güterstandsregelung gewählt werden kann).

VERFAHREN:

  1. Folgende Unterlagen werden in gescannter Form (PDF, keine Zip-Datei) per Email an das zuständige Konsulat gesandt:
    1. Internationale Heiratsurkunde mit Apostille
    2. Gültiger Ausweis oder Pass beider Ehepartner (wenigstens einer ist chilenische/r Staatsbürger/in)
    3. Geburtsurkunde des chilenischen Ehepartners
    4. Aktuelle Wohnanschrift
    5. Uhrzeit der Eheschließung (wenn keine genaue Angabe möglich, ungefähre Uhrzeit)
    6. Mobilfunk- oder Festnetznummer (soweit vorhanden)
    7. E-Mail
  2. Nach Übersendung der Unterlagen per Email an das Konsulat, wird Ihnen ebenfalls per Email ein Termin für die Unterzeichnung des Dokumentes mitgeteilt. Der Email entnehmen Sie bitte auch die entsprechende Gebühr und die Kontoverbindung des Konsulates. Bitte wenden Sie sich vor Erhalt der Email mit dem Termin nicht auf anderem Wege an das Konsulat.
  3. Zum vereinbarten Termin muss der/die Ehepartner mit den gültigen Ausweisen oder Pässen erscheinen (mindestens eines der Dokumente muss ein chilenisches Ausweisdokument sein).

Zu dem Termin müssen alle vorher angegebenen Unterlagen und Überweisungsbeleg mitgebracht werden, bitte bedenken Sie, dass die internationale Heiratsurkunde im Original Ihnen nicht zurückgegeben wird.

Die Bearbeitungszeit für die Eintragung der Eheschließung durch das Einwohnermelde- und Standesamt in Chile beträgt ungefähr sechs Monate.