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Personalausweise und Pässe

  1. Voraussetzungen für die Beantragung eines Passes:
    1. Gültiger chilenischer Ausweis. Wenn ein solcher nicht vorliegt, ist er auf Verlangen des chilenischen Standes- und Meldeamtes Registro Civil de Chile zusammen mit dem Pass zu beantragen.
    2. Minderjährige benötigen das Einverständnis beider Elternteile oder des Erziehungsberechtigten. Die Eltern oder Erziehungsberechtigen werden mit ihrem Ausweis oder Pass vorstellig und unterzeichnen den „Antrag für ein Ausweisdokument für eine minderjährige Person“. Erziehungsberechtigte, die nicht die Eltern sind, legen bitte das Originaldokument vor, aus dem hervorgeht, dass sie das Sorgerecht haben („Patria Potestad” in Chile bzw. „Sorgeerklärung” der deutschen Jugendämter).
    3. Verlust oder Diebstahl des Passes bzw. Ausweises. Vorlage der bei der Polizei getätigten Verlustanzeige sowie eines Dokumentes, aus dem die Identität hervorgeht (alter chilenischer Pass oder Ausweis bzw. Geburtsurkunde).
    4. Vereinbarung eines Termins mit dem für Sie zuständigen Konsulat von Chile.
  2. Voraussetzungen für die Beantragung eines Ausweises
    1. Vorlage eines alten Ausweises oder der chilenischen Geburtsurkunde bzw. der Verlustanzeige der Polizei, falls dies zutrifft.
    2. Vereinbarung eines Termins mit dem für Sie zuständigen Konsulat von Chile.  
  3. Bearbeitungsdauer
    Die Bearbeitungsdauer beträgt von der Antragstellung bis zur Überstellung der Dokumente an das Konsulat zwischen 5 und 6 Wochen.
  4. Gebühr
    Die Gebühren für das Ausstellen eines Passes bzw. Ausweises können monatlich variieren, weshalb wir Sie bitten sich in dem für Sie zuständigen Konsulat die Kontoverbindung und die Höhe der Gebühr zu erfragen.      

WICHTIG  

  • Der Pass bzw. Ausweis ist persönlich abzuholen. Im Falle Minderjähriger ist er durch den Elternteil abzuholen, der die chilenische Staatsbürgerschaft besitzt.
  • Die Abholung ist mit vorheriger Terminabsprache. Termine werden vía E-Mail an das entsprechende Konsulat vereinbart.
  • Werden Ausweisdokumente im Konsulat abgeholt, so sind der Reisepass, Personalausweis und der Antrag zur Ausstellung des Ausweisdokumentes vorzulegen.
  • Bitte vergewissern Sie sich gemeinsam mit Ihrem Sachbearbeiter, dass das neue Dokument bei seiner Aushändigung Gültigkeit erhält.
  • Die Ausweisdokumente müssen spätestens nach sechs Monaten abgeholt werden. Geschieht dies nicht, verlieren sie ihre Gültigkeit (Dekrete Nr. 910 von 1992 und Nr. 222 von 1994 des chilenischen Justizministeriums). Dann sind die Dokumente erneut zu beantragen und die Gebühr ist erneut zu entrichten.
  • Ein Foto ist nicht mitzubringen, da dieses direkt im Konsulat aufgenommen wird.