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Beantragung einer Reiseerlaubnis für minderjährige im Konsulat

BEANTRAGUNG EINER REISEERLAUBNIS FÜR MINDERJÄHRIGE IM KONSULAT


Übersendung der folgenden Information in gescannter Form an die Emailadresse des für den Wohnort zuständigen Konsulates:

  1. Gültiger Ausweis oder Pass beider Elternteile oder der sorgeberechtigten Person (unter Beifügung des entsprechenden Urteiles).
  2. Pass des/der Minderjährigen.
  3. Internationale Geburtsurkunde des/der Minderjährigen.
  4. Vollständige Anschrift in Deutschland.
  5. Dauer des Aufenthaltes in Chile.
  6. Festnetz- und Mobilnummer (soweit vorhanden).

Nächste Schritte:

Nach Übersendung der nötigen Unterlagen per Email an das Konsulat, wird Ihnen ebenfalls per Email ein Termin für die Unterzeichnung des Dokumentes mitgeteilt. Der Email entnehmen Sie bitte auch die entsprechende Gebühr und die Kontoverbindung des Konsulates. Bitte wenden Sie sich vor Erhalt der Email mit dem Termin nicht auf anderem Wege an das Konsulat.

Zum vereinbarten Termin müssen beide Elternteile bzw. der/die Sorgeberechtigte erscheinen. Folgende Unterlagen sind bei dem Termin vorzulegen:

  1. Gültiger Ausweis oder Pass.
  2. Internationale Geburtsurkunde im Original.
  3. Zahlungsnachweis.
  4. Für Alleinerziehende: Nachweis über die elterliche Sorge bzw. das Sorgerecht durch Vorlage des entsprechenden Dokumentes (“Sorgerecht” in Deutschland, ausgestellt durch das Jugendamt; “patria potestad” in Chile, ausgestellt durch das zuständige Familiengericht in Chile).

Dokumente, die bei der Ausreise aus Chile vorzuweisen sind:

  1. Gültiger Pass.
  2. Reisegenehmigung beider Elternteile oder des/der Sorgeberechtigten oder des Familiengerichtes im Original nebst drei einfachen Kopien.
  3. Familienbuch (soweit der/die Minderjährige dort eingetragen ist) oder Geburtsurkunde im Original nebst drei einfachen Kopien.
  4. Sterbeurkunde, falls einer der Elternteile bereits verstorben sein sollte, nebst drei einfachen Kopien.

WICHTIG

Damit die Unterschrift des Konsuls/der Konsulin Gültigkeit in Chile hat, ist sie in der Urkundsabteilung des Außenministeriums Departamento de Legalizaciones del Ministerio de Relaciones Exteriores, Agustinas 1320, Santiago, zu beglaubigen. Die Beglaubigung kann durch jede Person vorgenommen werden. Es ist lediglich die Vorlage des Dokumentes im Original notwendig. Diese Formalität ist gebührenfrei.

Für Einwohner der Regionen: Die Beglaubigung des Dokumentes in Santiago kann ebenfalls über die Provinzverwaltungen oder direkt auf dem Postweg an:

Departamento de Legalizaciones
Ministerio de Relaciones Exteriores
Agustinas 1320, piso 1
Santiago

vorgenommen werden. Das Außenministerium wird das beglaubigte Dokument ebenfalls auf dem Postweg zurücksenden.