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Meldebescheinigung

Die Aufenthaltsbescheinigung (Meldebescheinigung) ist ein Dokument, das für den Zweck ausgehändigt wird, damit der/die Antragsteller/in seinen/ihren Wohnort vor Institutionen, Unternehmen oder anderen nachfragenden Behörden glaubhaft nachweisen kann.


VERFAHREN

  1. Einsendung per Email des gescannten gültigen Ausweises oder Passes und der gescannten deutschen Meldebescheinigung, deren Ausstellung nicht länger als drei Monate zurückliegen darf, an das für den Wohnort zuständige Konsulat.
  2. Sobald alle Unterlagen per Email beim Konsulat eingegangen sind, wird Ihnen ebenfalls per Email ein Termin für die Unterzeichnung des Dokumentes mitgeteilt. Der Email entnehmen Sie bitte auch die entsprechende Gebühr und die Kontoverbindung des Konsulates. Bitte wenden Sie sich vor Erhalt der Email mit dem Termin nicht auf anderem Wege an das Konsulat.
  3. Zu dem Termin sind der gültige Ausweis oder Pass, die Meldebescheinigung im Original sowie der Zahlungsnachweis mitzubringen.