Chile de header

Legalisierungen von Unterschriften und Apostilien

ACHTUNG: Wir informieren, dass in Chile seit dem 30. August 2016 die Apostille von Den Haag in Kraft ist.

Informationen über die Apostille im Ausland (für chilenische Urkunden) finden Sie hier.

Damit ein in Deutschland ausgestelltes Dokument in Chile gültig ist, muss dieser zuerst bei den zuständigen deutschen Behörden vorbeglaubigt werden (siehe auch Informationen des Auswärtigen Amtes).

Apostille

Mit dem Inkrafttreten des Haager Übereinkommens in Chile müssen öffentliche Urkunden, die von folgenden deutschen Behörden ausgestellt und mit der Apostille versehen wurden, nicht mehr in den Konsulaten legalisiert werden:

Urkunden des Bundes: Bundesverwaltungsamt

Urkunden der deutschen Bundesländer

a) Urkunden der Verwaltungsbehörden (außer Justizverwaltungsbehörden):

  • Ministerien (Senatsverwaltungen) für Inneres.
  • Regierungspräsidenten.
  • Präsident des Verwaltungsbezirks.
  • Bezirksregierung.

  • in Berlin: Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten.
  • in Niedersachsen: Polizeidirektionen in Braunschweig, Göttingen, Hannover, Lüneburg, Oldenburg
  • und Osnabrück.
  • in Rheinland-Pfalz: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Kaiserslautern.
  • in Sachsen: Landesdirektionen in Chemnitz, Dresden und Leipzig.
  • in Sachsen-Anhalt: Landesverwaltungsamt in Magdeburg.
  • in Thüringen: Landesverwaltungsamt in Weimar.

b) Urkunden der Justizverwaltungsbehörden, der ordentlichen Gerichte (Zivil- und Strafgerichte)
und der Notare:

  • Ministerien (Senatsverwaltungen) für Justiz.
  • Land- (Amts-)gerichtspräsidenten.

c) Urkunden der anderen als der ordentlichen Gerichte:

  • Ministerien (Senatsverwaltungen) für Inneres.
  • Regierungspräsidenten.
  • Präsident des Verwaltungsbezirks.
  • Bezirksregierung.
  • Ministerien (Senatsverwaltungen) für Justiz.
  • Land- (Amts-)gerichtspräsidenten.

 

Legalisierungen

Das Konsulat beglaubigt jedoch nicht den Inhalt des Dokumentes, sondern die Echtheit von bestimmten Unterschriften, die im Konsulat hinterlegt sind. Es wird jeweils nur die letzte Unterschrift beglaubigt und diese muss im Original vorliegen.

Beglaubigung die für Adoptionen in Chile gebraucht werden, sind kostenfrei.

Die Vorbeglaubigung der Urkunde erfolgt

1. für Privatpersonen durch:

  • das Landgericht
  • die Landesbehörde
  • die Bundesbehörde

2. für Unternehmen durch:

  • das Landgericht
  • die Landesbehörde
  • Bundesbehörde
  • die Industrie- und Handelskammer

Hier folgt eine Liste der berechtigten Behörden für Legalisierungen nach Bundesländern für Zertifikate, Urkunden, Diplomen und Bescheinigungen von Schulen und Universitäten. Auch standesamtliche Urkunden wie internationale Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunde können z. B. hier vorbeglaubigt werden:

  • SCHLESWIG-HOLSTEIN: Innenministerium und Justizministerium
  • HAMBURG: Behörde für Inneres und Sport (Einwohner Zentralamt) und Behörde für Justiz
  • BREMEN: Senator für Inneres und Sport
  • NIEDERSACHSEN: Ministerium für Inneres und Sport und Justizministerium
  • MECKLENBURGVORPOMMERN: Ministerium für Inneres und Sport und Justizministerium
  • BERLIN: Landesverwaltungsamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
  • BRANDENBURG: Ministerium des Inneren
  • SACHSEN-ANHALT: Landesverwaltungsamt
  • SACHSEN: Landesdirektion
  • NORDRHEIN WESTFALEN: Bezirksregierung
  • RHEINLANDPFALZ: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
  • HESSEN: Regierungspräsident
  • THÜRINGEN: Thüringer Landesverwaltungsamt
  • SAARLAND: Ministerium für Inneres und Sport
  • BAYERN: Regierungsbezirk
  • BADEN-WÜRTTEMBERG: Regierungspräsidium

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) kann Dokumente beglaubigen, die den Handel betreffen (Handelsrechnungen, Ursprungserzeugnisse, Produktbeschreibungen), und von Geschäftsführern oder zeichnungsberechtigten Prokuristen unterzeichnet wurden, deren Unterschriften der zuständigen IHK des entsprechenden Bundeslandes vor liegen.

Das Landgericht ist für alle gerichtlichen und notariellen Urkunden (Urteile, Handelsregisterauszüge, Vollmachten usw.) zuständig. Übersetzungen eines vereidigten Übersetzers müssen ebenfalls vom zuständigen Landgericht vorbeglaubigt werden. Die Vorbeglaubigung muss von einem Landgerichtspräsidenten, Vizepräsidenten oder Vorsitzenden Richter vorgenommen werden.

 

WICHTIG

  1. Wenn Ihnen nicht bekannt ist, welche Behörde die Vorbeglaubigung Ihres Dokumentes vorzunehmen hat, können Sie bei der ausstellenden Institution nachfragen, in welcher nächst höherer Behörde die Unterschrift des Unterzeichnenden hinterlegt ist.
  2. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel ca. 1 – 5 Werktage zusätzlich Postweg.
  3. Bitte senden Sie uns folgende Dokumente per Post oder bringen Sie persönlich im Konsulat:
    • Dokument im Original
    • einfache Kopie dieses Dokumentes
    • Überweisungsbeleg, Informationen über Zahlungsmethode und –betrag finden Sie hier: http://echile.de/index.php/de/service/legalisierungen/kosten-und-zahlungsmodalitaeten
    • Frankierter Rückumschlag (Einschreiben), in entsprechender Größe und adressiert. Das Konsulat ist nicht verantwortlich für den Verlust der Sendung. Nur im Fall von versendeten Unterlagen per Einschreiben können Sie diese bei der Deutschen Post durch die Tracking-Nummer wieder finden. Dies wird nicht vom Konsulat gemacht, Sie müssen eigenhändig nachfragen.
    • Bei persönlicher Abholung wird Ihnen von den Mitarbeitern im Konsulat gesagt wann Sie die Unterlagen abholen können.